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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 18.10.2017 im Bundesanzeiger neue Nebenbestimmungen für Zuwendungen veröffentlicht. Die NKBF stellen letztlich die „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Zuwendungen der öffentlichen Hand bei der Technologieförderung von Unternehmen dar. Geändert wurden sowohl die NKBF (Zuwendungen auf Kostenbasis) als auch die NABF (Zuwendungen auf Aufgabenbasis).

 

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die in einem Printmedium veröffentlichte Werbeanzeige für ein Online-Angebot als „Aufforderung zum Kauf“ gilt. Folglich müssen alle wesentlichen Anbieterinformationen in der Anzeige angegeben werden.  Allerdings könnten aufgrund räumlicher Beschränkungen des Werbemittels Ausnahmen  gelten, insbesondere wenn die Plattform eine große Anzahl von Kaufmöglichkeiten bei verschiedenen Anbietern beinhaltet.  Liegt die Voraussetzung vor, so besteht die Möglichkeit die Informationen nur auf der Web-Seite zu veröffentlichen, wenn  der Verbraucher sie über die Web-Seite leicht erhalten kann. (EuGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. C-146/16)

 

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2017  entschieden, dass die Sofortüberweisung als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel auf einer Internetplattform unzulässig ist. Dies verstößt gegen §312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach der Verbraucher zumindest eine ihm zumutbare Möglichkeit haben sollte, ohne Zusatzkosten Waren oder andere Leistungen zu bezahlen.  Nach der Auffassung des BGH ist die Sofortüberweisung keine für den Verbraucher zumutbare Zahlungsmöglichkeit i. S. v. §312 BGB. 

 

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Ab dem 01.01.2018 tritt eine Neuregelung des § 439 BGB in Kraft. Die Thematik ist eine altbekannte und hoch umstrittene: Der Schadensersatz für Ein- und Ausbaukosten, welche als Nebenkosten bei der Mängelbeseitigung entstehen.
Während der BGH jahrelang hier eine strenge Linie vertrat, kippte dann der EuGH mit Urteil vom 16.06.2011 die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Bereich des Verbraucherrechts. Seitdem wurden dem Verbraucher solche Ein- und Ausbaukosten verschuldensunabhängig durch den Verkäufer erstattet. Problematisch wurde es sodann in der folgenden Lieferkette, da der Verkäufer nur in seltenen Fällen auch gleichzeitig der Hersteller ist.

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Anfang nächsten Jahres tritt das neue Mutterschutzgesetz in Kraft. Nachdem bereits seit dem 30.05.2017 Teile des „Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“, namentlich die verlängerte Schutzfrist bei der Geburt behinderter Kinder bzw. bei Frühgeburten (mindestens zwölf Wochen) sowie der Kündigungsschutz(4 Monate) nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu beachten sind, wird nunmehr auch der Rest der Reform von Arbeitgebern zu berücksichtigen sein.

 

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Der Cookie-Hinweis:

Auf vielen Webseiten finden sich Cookie-Hinweise. Da dieses eine relativ neue „Erscheinung“ ist, sind Webseitenbetreiber häufig verunsichert, ob sie solche Hinweise vorhalten müssen oder nicht. Hintergrund für die teilweise als eher lästig empfundenen Balken ist eine Richtlinie der EU, die sogenannte Cookie-Richtlinie, die von einigen unserer Nachbarn bereits umgesetzt wurde. Die Schwierigkeiten in Deutschland beruhen darauf, dass der deutsche Gesetzgeber nicht tätig geworden ist.

 

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Der Bundestag hat am 29.06.2017 das "Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" beschlossenen, welches tiefgreifende Änderungen für solche IT-Dienstleister mit sich bringt, welche IT-Lösungen für sogenannte "Berufsgeheimnisträger" (d.h. Ärzte, Krankenhäuser, Anwälte,  Steuerberater etc.) anbieten oder für solche IT-Dienstleistungen erbringen.

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The German Data Retention Act, which was due to come into force on 1. July 2017, was put on hold last week by the Federal Network Agency, and will not come into force before autumn this year, if at all. 

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Allgemein hat es sich herumgesprochen, dass auf eine gewerblich genutzte Webseite ein Impressum gehört. Obwohl dieses Thema große Abmahnrisiken in sich birgt, wird es dann jedoch häufig sehr leichtfertig behandelt. Auch die im Internet angepriesenen Impressumgeneratoren sorgen nicht immer für ein rechtssicheres Ergebnis, da nicht alle Versionen Eingabe- oder auch Denkfehler des Anwenders erkennen.

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Am 20. Juni 2017 findet in Berlin der mittlerweile dritte Summer Talk der OSE (Organisation pro Software Escrow e.V.) statt! In diesem empfehlenswerten Forum wird sich dieses Mal alles um das brandaktuelle Thema des Umgangs von digitalen Plattformen mit Daten drehen. Referenten kommen u.a. vom VDA (Verband der Automobilindustrie), der Forschung (FU Berlin), Verwaltung. Ferner tragen Vertreter von Start Ups und renommierten Plattformbetreibern wie Zalando vor. Die Veranstaltung zielt darauf ab, dem Besucher einen guten Überblick über die rechtlichen Themen zu geben, mit denen sich digitale Plattformen aktuell beschäftigen, am Beispiel aktueller Geschäftsmodelle aus dem Gesundheitswesen, vernetztem Fahren sowie dem Lizenzmanagement. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

E-Paper

Cloud-Services - Rechtliche Aspekte

I look up into the sky - wondering which cloud has all my data: Cloud-Services sind mittlerweile etabliert und aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Rechtsanwalt Arno Lohmanns und Rechtsanwalt Hans Sebastian Helmschrott von LLP Law|Patent haben bei unserem Kooperationspartner BISG einen Vortrag über Chancen und Risiken der Cloud gehalten und dabei Fragen beantwortet, wie sich in Deutschland Cloud-Services rechtlich von anderen IT-Leistungen unterscheiden und wie Anbieter und Kunden mit diesen Unterschieden umzugehen haben.

PayPal-Käuferschutz: Entfällt der Kaufpreisanspruch?

Beitrag zur Herbstakademie 2017 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik zum PayPal-Käuferschutz und der neuen Rechtsprechung des OLG Köln. Hier geht es zum E-Paper!

Rechtliche Gesichtspunkte des IT Management am Beispiel der E-Mail Kommunikation und Archivierung:

Diese Präsentation soll am Beispiel der E-Mail Kommunikation aufzeigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung und Verwaltung von IT-Systemen von IT-Verantwortlichen zu beachten sind. Lesen Sie mehr in unserem E-Paper: IT Management am Beispiel von E-Mail Kommunikation und Archivierung

Vor- und Nachteile des Cloud Computing aus rechtlicher Sicht:

Cloud Computing verspricht Kostensenkung und ist einer der wesentlichen aktuellen Trends in der IT. Allerdings zögern insbesondere viele kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland mit der Einführung von Cloud Lösungen, auch aufgrund von Unsicherheiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Cloud Computings. Rechtliche Gesichtspunkte sind beim Cloud Computing aber kein Showstopper. Die Präsentation zeigt die Rahmenbedingungen auf und soll eine informierte Entscheidung der Verantwortlichen über die Einführung ieser Technologie in ihrem Unternehmen ermöglichen. Mehr in unserem E-Paper: Cloud Computing aus rechtlicher Sicht

Verteilung der Verantwortlichkeit und Haftung für IT Sicherheit im Unternehmen zwischen Geschäftsleitung und angestellten IT Verantwortlichen im Unternehmen:

Bei der praktischen Betreuung von IT System bestehen im Unternehmen oft verschiedene Zuständigkeiten, z.B. IT Abteilung, Datenschutzbeauftragte, Compliance, und Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung unterliegt hier teils dem Irrtum, aufgrund der erfolgten Delegation einzelner Teilaufgaben an verschiedene Stakeholder auch Verantwortlichkeit abgegeben zu haben. Dabei gehört die Sicherstellung der unternehmensinternen IT Securitiy zu den wesentlichen Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung. Thema dieses E-Papers ist die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der IT Prozesse im Unternehmen und die Möglichkeiten ihrer Aufteilung. Mehr erfahren Sie im E-Paper: IT Verantwortlichkeit im Unternehmen

Forschungs- und Entwicklungsverträge:

Dieses E-Paper soll insbesondere KMUs einen kurzen Aufriss darüber bieten, was bei der Gestaltung von F&E Projektverträgen in Deutschland oder auf europäischer Ebene aus rechtlichen Gesichtspunkten zentral zu beachten ist. Mehr in unserem E-Paper: Forschungs- und Entwicklungsverträge

Social Media im Unternehmen

Frau Rechtsanwältin Patricia Lotz hat für die ReCampaign 2015 einen Workshop zum Thema "Nur rechtlich richtig ist auch sozial - Soziale Medien im unternehmerischen Einsatz" entwickelt. Im Rahmen der Münchner Webwoche werden wir diesen Workshop wiederholen. 

Dieses E-Paper fasst die wichtigsten Schwerpunkte zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Themengebiete beim Einsatz Sozialer Medien im Unternehmen. Es werden Fragen zum Impressum, dem Einsatz von Social Plugins und Unternehmensseiten, zum Urheberrecht, insbesondere zur Verlinkung und Einbettung fremder Inhalte, sowie auch typisch arbeitsrechtliche Konstellationen besprochen. Wenn Sie Interesse an einem Workshop in Ihrem Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter haben, dann rufen Sie uns doch einfach an: 089 552755 00.

Die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik"

Dieses E-Paper behandelt grundsätzliche Fragen zur Rechtsfigur der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", welche besonders große Bedeutung für das IT-Recht und Technologierecht, aber vor allem auch private Baurecht hat. Behandelt wird die historische Entwicklung des Begriffs, die grundlegende bis heute gültige Definition durch die Rechtsprechung sowie die Unterscheidung zu den weiterführenden Begriffen "Stand der Technik" sowie "Stand von Wissenschaft und Technik". 
Das E-Paper entstand im Anschluss eines entsprechenden Beitrags zum juristischen Themenstammtisch "Bau- und Immobilienrecht" des Münchener Anwaltvereins. Die Verfasserin ist für fachliche Anregungen und weitere Diskussionen zu diesem spannenden Thema offen.