Branchenregisterbetrug: Prävention und Handlungsoptionen

6. August 2024
LLP Law | Patent

Bild von Pexels auf Pixabay

Firmenregisterbetrug, Branchenbuchabzocke oder Adressbuchschwindel – egal wie man ihn nennen möchte, der Branchenregisterbetrug ist ein Phänomen, das junge Unternehmen seit Jahren in Vertragsfallen lockt und mit hohen Zahlungen belastet. Zielgruppe sind oft Existenzgründer, Startups und aufstrebende KMUs. In der Geschäftswelt noch unerfahren, fallen sie leichter auf solche Betrugsmaschen herein, als ihre etablierten Konkurrenten.

Dabei täuschen die Betreiber vermeintlicher Branchenregister durch das Vorspielen falscher Tatsachen zu einem Vertragsschluss. Dieser angebliche Vertrag ist dann die Grundlage für Rechnungen, häufig im vierstelligen Bereich. Nach welchem Schema die Betrüger hier vorgehen, wie Sie einen Branchenregisterbetrug erkennen, und wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Wie funktioniert Branchenregisterbetrug?

Branchenregisterabzocke tritt in verschiedenen Erscheinungsformen auf. Manche Betrüger versuchen es über vertrauenserweckende Telefonate, andere über geschickt designte Formulare.

Gemeinsam haben Sie alle: Dem Adressaten soll zunächst nicht auffallen, dass er ein kostenpflichtiges Angebot annimmt. Entweder bezieht sich die Betrügerfirma dabei auf einen Vertrag, der vermeintlich in der Vergangenheit geschlossen wurde, oder sie gibt sich als offizielle Behörde aus. Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, werden die Betrugsversuche dabei mit den aktuellen und korrekten Firmendaten oder der Vorlage einer in der Vergangenheit anderswo tatsächlich geschalteten Werbeanzeige des Betroffenen untermauert. Doch woher haben die Betrüger diese Daten? Lässt sich ein neu gegründetes B2B-Unternehmen, KMU oder Startup in das örtliche Handelsregister eintragen, geht damit auch eine Bekanntmachung der Unternehmensdaten im Bundesanzeiger einher. Für Betrüger ist es also leicht, an entsprechende Informationen zu kommen.

Schriftliche Vertragsfalle

Wenden wir uns zunächst der häufigsten Form des Adressbuchschwindels zu: Die Zusendung eines seriös wirkenden Schreibens, das den Adressaten zu einer Unterschrift verleiten soll. Diese Unterschrift wirkt dann scheinbar vertraglich bindend und verfolgt den Zweck, den Geschädigten zur Zahlung völlig überteuerter Rechnungen zu bewegen. Dabei verfolgen die Betrüger verschiedene Strategien. Beispielsweiße gaukeln sie ein offizielles Schreiben des Amtsgerichtes oder des Gewerbeamts vor. Hierbei orientieren sich die Verfasser an offiziellen Formularen der Behörden und passen das äußere Erscheinungsbild täuschend echt an die Originaldokumente an. So wird auch inhaltlich der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Brief beispielsweise um die notwendige Eintragung in das offizielle Register handelt. Von einem Vertragsschluss ist höchstens im Kleingedruckten die Rede.

Bei einer anderen Taktik wird das Schreiben nicht an Behörden angepasst, sondern ähnelt dem Design anderer, etablierter Anbieter von Adressbuchregistern. Dabei wird z.B. eine kleine Schriftgröße gewählt und der Inhalt möglichst kompliziert formuliert. Auch durch eine entsprechend unübersichtliche Formulierung soll der Empfänger dazu verleitet werden, den Text nicht vollständig zu lesen. Inhaltlich fordert das Schreiben oft dazu auf, die Unternehmensdaten zu prüfen und ggfs. Zu ergänzen. Dafür werden die, zuvor aus dem Bundesanzeiger entnommenen Daten, bewusst verfälscht. Wird das entsprechende Schreiben unterschrieben zurückgeschickt, trudeln plötzlich Rechnungen ein.

Täuschung per Telefon

Nicht nur dubiose Schreiben sollte man genauestens lesen und überprüfen. Auch bei Telefonaten mit Mitarbeitern eines Firmenregisters, kann es sich um Betrugsversuche handeln.

In einer beliebten Strategie gaukelt der Anrufer der Zielperson vor, dass bereits ein Vertrag zwischen ihnen bestehen würde („Kölner Masche“). Auch hier untermauert er seinen Vortrag mit den aktuellen Firmendaten des Startups. In dem Telefonat geht es dann darum, ob der Unternehmer das Vertragsverhältnis verlängern oder seine Daten aktualisieren möchte. Auch hier soll der Eindruck entstehen, dass es sich um ein etabliertes und seriöses Firmenregister handelt. Die Rechnung kommt dann ebenfalls wenige Wochen später mit der Post und wirkt durch das vorangegangene Telefonat legitimiert.

Oft existieren diese Betrügerfirmen tatsächlich und listen die entsprechenden Unternehmen im B2B-Bereich und KMUs auch „vertragsgemäß“ in ihrem Register. Das Problem liegt allerdings darin, dass diese Register in der Regel unbekannt und unvollständig sind. Die Eintragung zu einem komplett überteuerten Preis ist daher sinnlos und bringt dem betroffenen B2B-Unternehmen oder Startup nichts.

LLP Law | Patent

Bild von Albrecht Fietz auf Pixabay

Prävention und Handlungsoptionen beim Branchenregisterbetrug

Was tun, wenn man einem solchen Branchenregisterbetrug erlegen ist und nun mit horrenden Rechnungen konfrontiert wird? Kam es tatsächlich zu einem wirksamen Vertragsanschluss? Wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich eine Zahlung vermeiden?

Zunächst sollte man Ruhe bewahren und sich nicht zu voreiligen Handlungen verleiten lassen. Die Betrüger spielen gerade damit, eine Drucksituation beim Betroffenen zu erzeugen. Lassen Sie sich also nicht von Mahnungen und Inkasso-Drohungen einschüchtern. Bevor Sie eine fragwürdige Zahlung leisten, wenden Sie sich zunächst an einen Rechtsanwalt.

Wie erkenne ich einen Branchenregisterbetrug?

Bevor wir uns konkreten Handlungsoptionen zuwenden, zunächst ein paar Worte zu Präventionsmaßnahmen. Erkennen Sie einen Betrug rechtzeitig, vermeiden Sie rechtzeitig Strapazen.

Lesen Sie jedes Schreiben, das in Ihrem Briefkasten landet, aufmerksam. Je unübersichtlicher und verwirrender ein Dokument anmutet, desto mehr Aufmerksamkeit sollten Sie ihm schenken. Die Betrüger spielen mit psychologischer Beeinflussung. Sie wollen Sie dazu verleiten, aus Faulheit eine voreilige Unterschrift zu setzen. Oft platzieren sie entscheidende Informationen an ungewöhnlichen Orten. So verstecken sich Hinweise auf den Vertragsschluss oder konkrete Preise in Fußnoten oder im Kleingedruckten. Achten Sie auch auf die Schreibweise des Adressatennamens. Oft spielen die Betrüger mit leicht verfälschten Namen und Internetdomains. Eine kurze Google-Recherche kann solche Namenstricksereien schnell entlarven. Schauen Sie auch auf den angeblichen Firmensitz und evtl. die angegebene Rückfaxnummer des Versenders. Viele Betreiber eines angeblich in Deutschland erscheinenden Branchenbuchs haben ihren Sitz im Ausland. Das wäre für seriöse Herausgeber unüblich.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Was können Sie tun, wenn die Rechnung schon auf dem Tisch liegt? Kam es überhaupt zu einem wirksamen Vertragsschluss? Sind Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet? Hier gilt die unbefriedigende Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an. Welche rechtlichen Schritte nun eingeleitet werden können, hängt von den konkreten Dokumenten ab. Zusammen mit einem Rechtsanwalt sollten Sie zunächst analysieren, was genau Sie unterschrieben haben.

In einigen Fällen können Sie den Vertrag anfechten. Entweder wegen Irrtum, oder arglistiger Täuschung durch den Branchenregisterbetrug. Der Vertrag wird dann unwirksam und Sie sind nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Alternativ können Sie bestreiten, dass es überhaupt zum Vertragsschluss gekommen ist. Diese Strategie können Sie beispielsweise dann nutzen, wenn die Betrüger den Eindruck erweckt haben, dass es sich um eine kostenlose Dienstleistung handelt. Waren während des angeblichen Vertragsschlusses keinerlei Kosten im Gespräch, kann es auch nicht zu einem Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Leistung gekommen sein.

LLP Law | Patent

Bild von wilderjjss auf Pixabay

Je nach Gestaltung des Vertrages stehen Ihnen auch die Optionen des Widerrufs oder des Rücktritts vom Vertrag zu. Dies ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Auch können gesetzeswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu führen, dass Teile des Vertrages ohnehin unwirksam sind. Unsere Rechtsanwälte beraten Ihr mittelständisches B2B-Unternehmen oder Startup gerne über sinnvolle Handlungsoptionen.

Fazit

Das Phänomen des Branchenregisterbetrugs zeigt, wie wichtig es ist, im Geschäftsleben wachsam und informiert zu sein. Gerade für Existenzgründer, Startups und KMUs, kann eine solche Betrugsmasche verheerende finanzielle Folgen haben. Prüfen Sie jedes Schreiben sorgfältig, hinterfragen Sie verdächtige Telefonate und holen Sie sich im Zweifel professionellen Rat ein. So können Sie sich und Ihr Unternehmen effektiv schützen. Unsere Kanzlei LLP Law|Patent steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite, um Sie vor solchen Betrugsversuchen zu bewahren oder einen etwa geschlossenen Vertrag wieder zunichte zu machen..

Robert Lankes | Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Robert Lankes betreut bei LLP Law|Patent die Bereiche Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Bau- und Immobilienrecht. Er unterstützt Sie beispielsweise bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei Gründung von Gesellschaften, bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und bei Unternehmenskäufen. Im gewerblichen Rechtsschutz vertritt er Sie im Rahmen von Wettbewerbsverstößen, Abmahnungen und in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren. Im Bau- und Immobilienrecht berät er Bauträger und Handwerksunternehmen ebenso wie Wohnungskäufer oder Miteigentümer. Herr Rechtsanwalt Lankes steht Ihnen als erfahrener Verhandlungspartner und Prozessvertreter sowohl in Verhandlungen und Gesprächen mit Dritten als auch vor Gericht zur Seite.

Robert Lankes - LLP Law|Patent