EU-Energielabel jetzt auch für den Online-Handel verpflichtend!

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Der Handel mit verschiedenen Elektrogeräten bdeutet auch für Online-Händler, dass sie den Endverbraucher über die Energrieeffizienz der Geräte informieren müssen.Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Energieeinspargesetz und die auf diesem basierende Energieeinsparverordnung.

Betroffen sind vor allem Produkte, wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernsehgeräte oder auch Lampen und Leuchten.
Diese Informationspflicht wurde nunmehr zum 01.01.2015 erweitert. Der Online-Handel muss zukünftig bei betroffenen Geräten das EU-Energielabel online abbilden. Welche Angaben genau zu tätigen und grafisch durch das EU-Energielabel darzustellen sind, hängt von dem vertriebenen Produkt ab.

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