Impressumspflicht

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Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass der eigene gewerbliche Internetauftritt eines Impressums bedarf. Weniger geläufig ist bereits, auf welcher Rechtsgrundlage diese Verpflichtung beruht. Dieses ist nämlich der § 5 TMG. Eine Vorschrift, die man sich durchaus einmal zu Gemüte führen sollte. Gerade rechtliche Vorgaben werden gerne einmal im Internet ohne darüber zu reflektieren im Copy&Paste Verfahren von anderen Seiten übernommen.

Abgesehen von urheberrechtlichen Bedenken, wird dabei häufig übersehen, dass jeder Internetauftritt verschieden ist und auch die Impressumspflicht inhaltlich nicht für jeden gleich aussieht. Impressumspflichtig ist nur, wer geschäftsmäßig einen Internetauftritt unterhält. Das Gesetz redet vom Diensteanbieter. Nicht betroffen von der Impressumspflicht sind also rein privat unterhaltene Seiten, die lediglich der Darstellung privater Aktivitäten oder dem Austausch von Informationen unter Privatpersonen dienen.

Sobald eine Impressumspflicht besteht, sind neben Namen, Anschrift, E-Mail Adresse und ggf. Rechtsform und das Register, in welchem der Diensteanbieter eingetragen ist, in manchen Fällen auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, einer Kammerangehörigkeit, zu den berufsrechtlichen Regelungen und der Verleihung einer bestimmten Berufsbezeichnung zu machen. Vor allem Freiberufler sind mit dieser erweiterten Impressumspflicht konfrontiert.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass im Impressum die Steuernummer angegeben werden müsste. Hierzu sollte man sich die betreffende Vorschrift einmal genau durchlesen. § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG regelt, dass „in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen“ ist diese im Impressum anzugeben. Die Vorschrift verpflichtet also diejenigen, die eine Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer haben, eine solche auch im Impressum anzugeben. Diese Vorschrift verpflichtet aber nicht dazu, sich eine dieser Nummern beschaffen zu müssen oder gar die (Einkommens-)Steuernummer ins Impressum aufzunehmen.

Dieser Beitrag ist Teil eines E-Papers, welches demnächst auf dieser Seite kostenlos zum Thema "Social Media im Unternehmen" veröffentlicht wird.

 

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