Widerrufsrecht beim Softwaredownload

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Bei Onlinekäufen steht grundsätzlich jedem Verbraucher nach ordnungsgemäßer Belehrung ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sich die Frist um maximal 12 Monate. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, macht das Gesetz allerdings eine Ausnahme. Bevor es zum Vertragsschluss kommt, muss der Verbraucher jedoch einer Bestellausführung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ausdrücklich zustimmen und zur Kenntnis nehmen, dass sein Widerrufsrecht dadurch verfällt. Das Landgericht Köln entschied am 21.05.2019, dass der Verbraucher dem Ausschluss seines Widerrufsrecht nur dann ausdrücklich zustimmen könne, wenn dies nicht zu eng an der Bestätigung des Kaufs per Anklicken des "Kauf" Buttons oder an sonstige automatische Voreinstellungen während des Bestellvorgangs gekoppelt sei. Andernfalls könne die Tragweite einer solchen Erklärung auch nicht ausreichend wahrgenommen werden, da gerade nicht gewährleistet werde, dass der Nutzer beim Erwerb "erkennt, zur Kenntnis nimmt und sich damit auseinandersetzt", welche rechtlich bindenden Erklärungen er dabei abgegeben habe, LG Köln 31 O 372/17.

 

Richtiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Softwaredownload

 

- Der Verbraucher muss ausdrücklich zustimmend handeln (beispielsweise durch das Anklicken eines entsprechenden Kästchens).

 

- Eine ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisnahme sollte nicht durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt werden.

 

-  Zustimmung und Kenntnisnahme zum Ausschluss sollten nicht durch eine Voreinstellung herbeigeführt werden (Beispielsweise durch ein bereits angeklicktes Kästchen oder durch eine unmittelbare Koppelung an den Erwerbvorgang).

 

 

 

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