Blog

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Es ist eine gängige Klausel in Shop-AGB ... die Vertragsannahme durch Versand der Ware. Was das LG München nun dazu meint, wird heute in unserem Blogbeitrag thematisiert.

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Wer kennt es nicht? Eine Webseite unter ausländischer Domain und man sucht sich die Maus wund nach dem Impressum. Heute besprechen wir einen ganz besonderen Fall ...

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Entwurf einer EU-Verordnung zur Regelung künstlicher Intelligenz ...

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Manche Online-Händler wagen sich auch in Rechte von Drittstaaten vor, indem sie dort eigens eingerichtete Shops unter entsprechender Domain vorhalten. Das ausländische Recht kann jedoch Fallstricke haben. Hier z. B. eine interessante Entscheidung aus der Schweiz ...

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Der Dispute-Eintrag bei der Denic ist ein wichtiges Instrument, um seine Rechte an einer Domain zu sichern. Die ursprüngliche Notlösung scheint zum Standard zu werden. Daher gibt es auch immer wieder Probleme mit diesem Eintrag.

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Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung häufen sich ständig neue Gefahren für den Datenschutz, die sowohl Gesellschaft, als auch Politik und Wirtschaft vor Herausforderungen stellen. Mittlerweile hat auch der Deutsche Gesetzgeber dies erkannt und einen Gesetzesentwurf geschaffen, der auch in Zeiten des rasanten globalen Fortschritts, IT-Sicherheit gewährleisten soll.

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Wer in sozialen Medien mittels Post oder Kommentar beleidigt oder bedroht wurde, muss bis zum heutigen Tag zunächst einen entsprechenden Link oder Screenshots einfügen, um den Inhalt zu melden. Zukünftig möchte der Gesetzgeber das bestehende Netzwerkdurchsetzungsgesetz reformieren und es den Betroffenen ermöglichen, vom Post/Kommentar aus direkt zu melden, sollte dieser rechtswidrig scheinen ...

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... auch wir nutzen BEA. Welche Vorteile das für Sie als Mandant hat, können Sie hier lesen.

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Rechtsberatung mit internationaler Kompetenz am Standort in Landsberg am Lech!

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Das LG Köln hat dieses Jahr die Auslegung der Ausnahmeregelung für Softwaredownloads im Widerrufsrecht konktretisiert ...

E-Paper

Cloud-Services - Rechtliche Aspekte

I look up into the sky - wondering which cloud has all my data: Cloud-Services sind mittlerweile etabliert und aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Rechtsanwalt Arno Lohmanns und Rechtsanwalt Hans Sebastian Helmschrott von LLP Law|Patent haben bei unserem Kooperationspartner BISG einen Vortrag über Chancen und Risiken der Cloud gehalten und dabei Fragen beantwortet, wie sich in Deutschland Cloud-Services rechtlich von anderen IT-Leistungen unterscheiden und wie Anbieter und Kunden mit diesen Unterschieden umzugehen haben.

PayPal-Käuferschutz: Entfällt der Kaufpreisanspruch?

Beitrag zur Herbstakademie 2017 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik zum PayPal-Käuferschutz und der neuen Rechtsprechung des OLG Köln. Hier geht es zum E-Paper!

Rechtliche Gesichtspunkte des IT Management am Beispiel der E-Mail Kommunikation und Archivierung:

Diese Präsentation soll am Beispiel der E-Mail Kommunikation aufzeigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung und Verwaltung von IT-Systemen von IT-Verantwortlichen zu beachten sind. Lesen Sie mehr in unserem E-Paper: IT Management am Beispiel von E-Mail Kommunikation und Archivierung

Vor- und Nachteile des Cloud Computing aus rechtlicher Sicht:

Cloud Computing verspricht Kostensenkung und ist einer der wesentlichen aktuellen Trends in der IT. Allerdings zögern insbesondere viele kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland mit der Einführung von Cloud Lösungen, auch aufgrund von Unsicherheiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Cloud Computings. Rechtliche Gesichtspunkte sind beim Cloud Computing aber kein Showstopper. Die Präsentation zeigt die Rahmenbedingungen auf und soll eine informierte Entscheidung der Verantwortlichen über die Einführung ieser Technologie in ihrem Unternehmen ermöglichen. Mehr in unserem E-Paper: Cloud Computing aus rechtlicher Sicht

Verteilung der Verantwortlichkeit und Haftung für IT Sicherheit im Unternehmen zwischen Geschäftsleitung und angestellten IT Verantwortlichen im Unternehmen:

Bei der praktischen Betreuung von IT System bestehen im Unternehmen oft verschiedene Zuständigkeiten, z.B. IT Abteilung, Datenschutzbeauftragte, Compliance, und Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung unterliegt hier teils dem Irrtum, aufgrund der erfolgten Delegation einzelner Teilaufgaben an verschiedene Stakeholder auch Verantwortlichkeit abgegeben zu haben. Dabei gehört die Sicherstellung der unternehmensinternen IT Securitiy zu den wesentlichen Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung. Thema dieses E-Papers ist die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der IT Prozesse im Unternehmen und die Möglichkeiten ihrer Aufteilung. Mehr erfahren Sie im E-Paper: IT Verantwortlichkeit im Unternehmen

Forschungs- und Entwicklungsverträge:

Dieses E-Paper soll insbesondere KMUs einen kurzen Aufriss darüber bieten, was bei der Gestaltung von F&E Projektverträgen in Deutschland oder auf europäischer Ebene aus rechtlichen Gesichtspunkten zentral zu beachten ist. Mehr in unserem E-Paper: Forschungs- und Entwicklungsverträge

Social Media im Unternehmen

Frau Rechtsanwältin Patricia Lotz hat für die ReCampaign 2015 einen Workshop zum Thema "Nur rechtlich richtig ist auch sozial - Soziale Medien im unternehmerischen Einsatz" entwickelt. Im Rahmen der Münchner Webwoche werden wir diesen Workshop wiederholen. 

Dieses E-Paper fasst die wichtigsten Schwerpunkte zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Themengebiete beim Einsatz Sozialer Medien im Unternehmen. Es werden Fragen zum Impressum, dem Einsatz von Social Plugins und Unternehmensseiten, zum Urheberrecht, insbesondere zur Verlinkung und Einbettung fremder Inhalte, sowie auch typisch arbeitsrechtliche Konstellationen besprochen. Wenn Sie Interesse an einem Workshop in Ihrem Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter haben, dann rufen Sie uns doch einfach an: 089 552755 00.

Die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik"

Dieses E-Paper behandelt grundsätzliche Fragen zur Rechtsfigur der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", welche besonders große Bedeutung für das IT-Recht und Technologierecht, aber vor allem auch private Baurecht hat. Behandelt wird die historische Entwicklung des Begriffs, die grundlegende bis heute gültige Definition durch die Rechtsprechung sowie die Unterscheidung zu den weiterführenden Begriffen "Stand der Technik" sowie "Stand von Wissenschaft und Technik". 
Das E-Paper entstand im Anschluss eines entsprechenden Beitrags zum juristischen Themenstammtisch "Bau- und Immobilienrecht" des Münchener Anwaltvereins. Die Verfasserin ist für fachliche Anregungen und weitere Diskussionen zu diesem spannenden Thema offen.