Blog

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Unser Blog hatte eine kleine Pause, aber jetzt geht es gleich mit zwei Themen ins Frühjahr. Und angesichts der hoffentlich bald steigenden Temperaturen geht es um einen Saisonjob als Bademeister und dem ernstzunehmenden Thema "Persönlichkeitsrechte" versus "Meinungsfreiheit".

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Es gibt eine neue Entscheidung des OLG Frankfurt am Main zum Thema "Influencer" ...

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Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29.07.2019, C-476/17 einige Leitlinien zur Frage des Samplings aufgestellt ...

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Das OLG Köln bleibt der eher strengen Linie der Rechtsprechung im Urheberrecht treu. Kürzlich entschied es zu Urheberrechtshinweisen bei kostenlosen Bildern ...

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Zum Wochenende wollen wir wegen vermehrter telefonischer Anfragen bei uns noch auf dieses Thema eingehen ...

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YouTube und andere soziale Medien wie z.B. Instagram, Facebook, Twitter oder Snapchat sind nicht nur Plattformen für einen privaten Austausch, sondern einige User treten ganz bewusst an die Öffentlichkeit. In den sozialen Medien tummeln sich Hobbyköche, -erfinder, -sportler oder –models, die durchaus über diese Kanäle erfolgreich sind. Diese YouTuber, Instagramer usw. sind häufig die „Influencer“ ihrer jeweiligen Zielgruppe und innerhalb dieser nicht selten beliebter und bekannter als einige Hollywoodstars.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die in einem Printmedium veröffentlichte Werbeanzeige für ein Online-Angebot als „Aufforderung zum Kauf“ gilt. Folglich müssen alle wesentlichen Anbieterinformationen in der Anzeige angegeben werden.  Allerdings könnten aufgrund räumlicher Beschränkungen des Werbemittels Ausnahmen  gelten, insbesondere wenn die Plattform eine große Anzahl von Kaufmöglichkeiten bei verschiedenen Anbietern beinhaltet.  Liegt die Voraussetzung vor, so besteht die Möglichkeit die Informationen nur auf der Web-Seite zu veröffentlichen, wenn  der Verbraucher sie über die Web-Seite leicht erhalten kann. (EuGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. C-146/16)

 

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Neue Entscheidung zur Reichweite von Unterlassungserklärungen im Internet: Ein wegen Rechtsverletzungen zur Unterlassung Verpflichteter muss sich aktiv darum kümmern, dass die rechtsverletzenden Inhalte auch in Internet-Angeboten Dritter gelöscht werden. Insbesondere muss er bei der Suchmaschine...

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ePaper Neue Entscheidung des LG Münchens zur Rechtsnatur und Kündbarkeit von  SEO und Social Media Verträgen: In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall vor dem LG München wurde eine wichtige Frage zur Kündbarkeit...

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Die neuste Rechtsprechung zu diesem Thema ist am 21.10.2014 durch einen Beschluss des EuGH in der Rechtssache C-348/13 ergangen: „Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines...

E-Paper

Cloud-Services - Rechtliche Aspekte

I look up into the sky - wondering which cloud has all my data: Cloud-Services sind mittlerweile etabliert und aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Rechtsanwalt Arno Lohmanns und Rechtsanwalt Hans Sebastian Helmschrott von LLP Law|Patent haben bei unserem Kooperationspartner BISG einen Vortrag über Chancen und Risiken der Cloud gehalten und dabei Fragen beantwortet, wie sich in Deutschland Cloud-Services rechtlich von anderen IT-Leistungen unterscheiden und wie Anbieter und Kunden mit diesen Unterschieden umzugehen haben.

PayPal-Käuferschutz: Entfällt der Kaufpreisanspruch?

Beitrag zur Herbstakademie 2017 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik zum PayPal-Käuferschutz und der neuen Rechtsprechung des OLG Köln. Hier geht es zum E-Paper!

Rechtliche Gesichtspunkte des IT Management am Beispiel der E-Mail Kommunikation und Archivierung:

Diese Präsentation soll am Beispiel der E-Mail Kommunikation aufzeigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung und Verwaltung von IT-Systemen von IT-Verantwortlichen zu beachten sind. Lesen Sie mehr in unserem E-Paper: IT Management am Beispiel von E-Mail Kommunikation und Archivierung

Vor- und Nachteile des Cloud Computing aus rechtlicher Sicht:

Cloud Computing verspricht Kostensenkung und ist einer der wesentlichen aktuellen Trends in der IT. Allerdings zögern insbesondere viele kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland mit der Einführung von Cloud Lösungen, auch aufgrund von Unsicherheiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Cloud Computings. Rechtliche Gesichtspunkte sind beim Cloud Computing aber kein Showstopper. Die Präsentation zeigt die Rahmenbedingungen auf und soll eine informierte Entscheidung der Verantwortlichen über die Einführung ieser Technologie in ihrem Unternehmen ermöglichen. Mehr in unserem E-Paper: Cloud Computing aus rechtlicher Sicht

Verteilung der Verantwortlichkeit und Haftung für IT Sicherheit im Unternehmen zwischen Geschäftsleitung und angestellten IT Verantwortlichen im Unternehmen:

Bei der praktischen Betreuung von IT System bestehen im Unternehmen oft verschiedene Zuständigkeiten, z.B. IT Abteilung, Datenschutzbeauftragte, Compliance, und Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung unterliegt hier teils dem Irrtum, aufgrund der erfolgten Delegation einzelner Teilaufgaben an verschiedene Stakeholder auch Verantwortlichkeit abgegeben zu haben. Dabei gehört die Sicherstellung der unternehmensinternen IT Securitiy zu den wesentlichen Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung. Thema dieses E-Papers ist die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der IT Prozesse im Unternehmen und die Möglichkeiten ihrer Aufteilung. Mehr erfahren Sie im E-Paper: IT Verantwortlichkeit im Unternehmen

Forschungs- und Entwicklungsverträge:

Dieses E-Paper soll insbesondere KMUs einen kurzen Aufriss darüber bieten, was bei der Gestaltung von F&E Projektverträgen in Deutschland oder auf europäischer Ebene aus rechtlichen Gesichtspunkten zentral zu beachten ist. Mehr in unserem E-Paper: Forschungs- und Entwicklungsverträge

Social Media im Unternehmen

Frau Rechtsanwältin Patricia Lotz hat für die ReCampaign 2015 einen Workshop zum Thema "Nur rechtlich richtig ist auch sozial - Soziale Medien im unternehmerischen Einsatz" entwickelt. Im Rahmen der Münchner Webwoche werden wir diesen Workshop wiederholen. 

Dieses E-Paper fasst die wichtigsten Schwerpunkte zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Themengebiete beim Einsatz Sozialer Medien im Unternehmen. Es werden Fragen zum Impressum, dem Einsatz von Social Plugins und Unternehmensseiten, zum Urheberrecht, insbesondere zur Verlinkung und Einbettung fremder Inhalte, sowie auch typisch arbeitsrechtliche Konstellationen besprochen. Wenn Sie Interesse an einem Workshop in Ihrem Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter haben, dann rufen Sie uns doch einfach an: 089 552755 00.

Die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik"

Dieses E-Paper behandelt grundsätzliche Fragen zur Rechtsfigur der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", welche besonders große Bedeutung für das IT-Recht und Technologierecht, aber vor allem auch private Baurecht hat. Behandelt wird die historische Entwicklung des Begriffs, die grundlegende bis heute gültige Definition durch die Rechtsprechung sowie die Unterscheidung zu den weiterführenden Begriffen "Stand der Technik" sowie "Stand von Wissenschaft und Technik". 
Das E-Paper entstand im Anschluss eines entsprechenden Beitrags zum juristischen Themenstammtisch "Bau- und Immobilienrecht" des Münchener Anwaltvereins. Die Verfasserin ist für fachliche Anregungen und weitere Diskussionen zu diesem spannenden Thema offen.